Hinweise zur Sperrmüllabholung

Sperrmüll

Pro Jahr und Haushalt sind 6 Anmeldungen möglich.

Pro Anmeldung dürfen maximal 5 m³ bereitgestellt werden.

Der Sperrmüll muss auf einem öffentlichem Grundstück, also möglichst auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Der Zutritt zu Privatgrundstücke ist unseren Fahrern nicht gestattet. Holz- und Restsperrmüll wird von 2 verschiedenen LKW abgeholt. Der Sperrmüll ist daher getrennt abzulegen

Als Sperrmüll werden Abfallstoffe bezeichnet, die so groß bzw. sperrig sind, dass sie auch durch einfaches Zerkleinern nicht in die Restmülltonne passen. Prinzipiell gehören zum Sperrmüll Gegenstände, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde, wie z.B.:

  • Fahrräder, Campingliegen, Gartenmöbel aus Metall oder Kunststoff, Kinderwagen, Koffer, Matratzen, Möbel, Sofas, Teppiche (zusammengerollt), Sprungrahmen, Stühle, Schränke, Tische und andere Möbel

Der Sperrmüll ist am Abholtag bis 7 Uhr morgens deutlich sichtbar und nach Abfallarten getrennt am Rande des Gehwegs bzw. der Straße bereitzustellen.

Die Abfälle dürfen die maximale Größe von 2,50m x 1,50m x 1,20m und das maximale Gewicht von 70 kg nicht überschreiten.

Sämtliche Baustellenabfälle wie Bauschutt, Isoliermaterialien, Bauholz, Wandverkleidungen, Türen und Fenster sowie alle Sonderabfälle sind von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen! Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Keramik, Reifen, Grünschnitt, Wurzelholz und Rodungsabfälle sowie Elektrokleingeräte gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll!

Diese Gegenstände können Sie kostenpflichtig auf den meisten Wertstoffhöfen entsorgen. NICHT zum Sperrmüll gehören z.B.:

  • jegliche Hölzer aus dem Außenbereich, z.B. Gartenmöbel aus Holz oder Zäune
  • Jegliche Abfälle aus Baumaßnahmen wie z.B. Laminat, Holzböden, Fenster- oder Türrahmen, Waschbecken, Duschkabinen, Kraftfahrzeugteile, Flüssigkeiten, Dachlatten oder Bretter, welche nicht von Möbelstücken stammen
  • Ton und Keramik

In Säcke, Tüten oder Kisten verpackte Gegenstände werden nicht mitgenommen.

Elektrogeräte gehören generell nicht zum Sperrmüll! Elektro-Großgeräte können Sie zur separaten Abholung anmelden, Kleingeräte können kostenfrei auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Aufgrund einer größeren Menge entsteht keine "Sperrigkeit". Dies bedeutet, dass z.B. eine größere Menge Kleiderbügel oder Ordner keinen Sperrmüll darstellen, da jeder einzelne in die Restmülltonne passt.

Elektro-Großgeräte

Es sind 6 Anmeldungen pro Jahr und Haushalt möglich.

Pro Abholung dürfen maximal 5 Großgeräte rausgestellt werden. Als Großgeräte zählen Geräte mit einer Abmessung von mehr als 40 x 40 x 30 cm. Das entspricht ca. der Größe einer Mikrowelle.

Monitore oder Fernseher zählen generell zu den Elektrogroßgeräten.

Die Elektro-Großgeräte sind am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.

 

Weitergehende Informationen finden Sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises unter: